Zollwert

  • Der zu entrichtende Zoll ergibt sich aus dem Zollwert und dem anzuwendenden Zollsatz (Regelzollsatz, Präferenzzollsatz)
  • Bemessungsgrundlage der Einfuhrabgaben ist der Zollwert frei EU-Außengrenze. Von diesem errechneten Wert werden die Zollabgaben entrichtet
  • Der Zollwert ist in der Regel der Transaktionswert
  • Der Transaktionswert = Kaufpreis der Waren inkl. Nebenkosten
  • Der Transaktionswert verändert sich noch geringfügig um Hinzurechnungskosten wie Transportkosten, Versicherungskosten, etc. bis zur EU-Außengrenze
  • Darüber hinaus ist der Zollwert Ausgangsbasis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer

Beispiel

  • Die Firma Zeppelin importiert aus China Flugzeugteile. Der Kaufpreis beläuft sich auf € 100.000. Vereinbart wird die Lieferung bis zur Geschäftsstelle der Firma Zeppelin in Wels. Die Transportkosten belaufen sich auf € 10.000, davon € 8.000 von China bis zur EU-Außengrenze.

Der Zollwert der Ware beläuft sich auf € 98.000. Für den Zollwert relevant sind die Kosten bis zur EU-Außengrenze, also der Kaufpreis + die Transportkosten bis zur EU- Außengrenze.

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