Warenverkehr mit San Marino & Andorra

San Marino

  • Rechtsgrundlage: Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits

  • Vorgesehen ist der freie Warenverkehr für:
  • Nachweis für den Freiverkehr:
    • Von den Zollbehörden ausgestelltes Versandpapier T2, T2F, T2L, T2LF oder ein gleichwertiges Papier

Andorra

  • Rechtsgrundlage: Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra

  • Vorgesehen ist der freie Warenverkehr für:
  • Nachweis für den Freiverkehr:
    • Von den Zollbehörden ausgestelltes Versandpapier (T1, T2, T2F, T2L, T2LF) oder ein gleichwertiges Dokument
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