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freier Verkehr zwischen den beiden Teilen der Zollunion für die betreffenden Waren, die nach ihrer Einfuhr aus Drittländern in der Türkei oder der EU entweder vollständig hergestellt oder in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden
Angleichung der Türkei an den Gemeinsamen Zolltarif der Gemeinschaft, einschließlich Präferenzregelungen und Harmonisierung der handelspolitischen Maßnahmen
Angleichung des Zollrechts, insbesondere durch Beschlüsse des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen (z. B. Beschluss Nr. 1/2001) und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich