Unterschrift

1. Signatur
  • Eine LE ist grundsätzlich handschriftlich zu unterzeichnen
2. Elektronische Erstellung
  • Wenn die LE und Rechnung elektronisch erstellt wurden, so können sie
    • elektronisch authentifiziert werden oder
    • der Lieferant verpflichtet sich schriftlich, die volle Verantwortung für die LE zu übernehmen (es gibt dafür keine Formvorschriften; letztendlich regeln das die Wirtschaftsbeteiligten untereinander)
3. Verantwortliche Person
  • unabhängig von der Unterschrift muss neben Ausstellungsort und Ausstellungsdatum die verantwortliche Person und deren Stellung in Unternehmen erkennbar sein