Eine LE ist grundsätzlich handschriftlich zu unterzeichnen
2. Elektronische Erstellung
Wenn die LE und Rechnung elektronisch erstellt wurden, so können sie
elektronisch authentifiziert werden oder
der Lieferant verpflichtet sich schriftlich, die volle Verantwortung für die LE zu übernehmen (es gibt dafür keine Formvorschriften; letztendlich regeln das die Wirtschaftsbeteiligten untereinander)
3. Verantwortliche Person
unabhängig von der Unterschrift muss neben Ausstellungsort und Ausstellungsdatum die verantwortliche Person und deren Stellung in Unternehmen erkennbar sein
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