Unterschrift
1. Signatur
- Eine LE ist grundsätzlich handschriftlich zu unterzeichnen
2. Elektronische Erstellung
- Wenn die LE und Rechnung elektronisch erstellt wurden, so können sie
- elektronisch authentifiziert werden oder
- der Lieferant verpflichtet sich schriftlich, die volle Verantwortung für die LE zu übernehmen (es gibt dafür keine Formvorschriften; letztendlich regeln das die Wirtschaftsbeteiligten untereinander)
3. Verantwortliche Person
- unabhängig von der Unterschrift muss neben Ausstellungsort und Ausstellungsdatum die verantwortliche Person und deren Stellung in Unternehmen erkennbar sein