Prinzipien der Ursprungsbegründung

Die Ursprungsbegründung folgt bestimmten Prinzipien, die unter Umständen die Ursprungserzielung erleichtern (= Joker). Die Be- oder Verarbeitung von VoU hat grundsätzlich ausschließlich im Territorium der EU bzw. dem Partnerland der gemeinsamen Präferenzzone zu erfolgen (Territorialitätsprinzip). Als Präferenzzone gilt bspw. der Zusammenschluss mehrerer Staaten in ein und demselben FHA (z.B. Albanien, EU, Serbien). Sieht die Ursprungsregel die Verwendung bestimmter VoU vor (Verarbeitungsklausel) kann anderes Material im Rahmen der allgemeinen Toleranz berücksichtigt werden (Toleranzprinzip). Es ist auch möglich den Ursprung stufenweise zu begründen (Baukastenprinzip).

Territorialitätsprinzip

  • Die Be- oder Verarbeitung von VoU hat grundsätzlich ausschließlich im Territorium der EU bzw. dem Partnerland der gemeinsamen Präferenzzone zu erfolgen (Territorialitätsprinzip)
  • Werden Ursprungserzeugnisse in einem Drittland (welches nicht zur gemeinsamen Präferenzzone gehört) ausgeführt und anschließend wiedereingeführt, verändert sich der Ursprung nicht, wenn die Waren nicht be- oder verarbeitet wurden.
  • Dazu ist nachzuweisen, dass die wieder eingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind.
  • Davon ausgenommen sind zustandserhaltende Maßnahmen
  • erlaubt ist z.B. das Kühlen einer Ware während des Transports
  • die Territorialität verbietet es nicht, die Ware in mehreren Unternehmen in verschiedenen MS der EU herzustellen. Als Nachweis für die Einhaltung der „Territorialität“ dient die Lieferantenerklärung.
  • außerhalb der Präferenzzone vorgenommene Be- oder Verarbeitungen verändern den Ursprung ausnahmsweise nicht, wenn:
  • die Waren vor Ausfuhr in der Präferenzzone eine Be/Verarbeitung erfahren haben
  • die eingeführten Waren das Ergebnis der einst ausgeführten (und im Drittland bearbeiteten) Waren sind
  • die Wertsteigerung im Drittland max. 10 % des Ab-Werk-Preises (inkl. Transportkosten) beträgt
  • eine Bewilligung zum passiven Veredelungsverkehr vorliegt
  • ein eventuelles Wertkriterium eingehalten wird
  • die allgemeine Toleranz nicht gleichzeitig für dieselbe Ware ausgenützt wird

Beispiel Territorialität