Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bei Lieferungen in der EU

  • LE für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (kurz „LE für Waren mit Ursprung“) werden – mit Ausnahme der diagonalen Kumulierung mit Türkiye – ausschließlich für Lieferungen innerhalb der EU verwendet
  • Mit der LE für Waren mit Ursprung bestätigt der in der EU ansässige Lieferant gegenüber dem Kunden den präferenziellen Ursprung einer Ware
  • Der Kunde benötigt die LE, wenn er
    • die erhaltenen Waren direkt mit einem Ursprungsnachweis in ein Partnerland ausführen will oder er
    • die präferenzielle Ursprungseigenschaft vom Vormaterial sicherstellen will
  • Wird die Ware unverändert innerhalb der EU weiterverkauft, so ist die LE für Waren mit Ursprung vom Vorlieferanten die Voraussetzung für eine neue LE
  • Grundsätzlich wird in einer LE für Waren mit Ursprung als Ursprungsland “EU“ angeführt sein; es ist aber durchaus möglich, dass als Ursprungsland auch ein Partnerland angeführt ist (z.B. Mexiko, wenn die Ware zuvor mit einem Ursprungsnachweis aus Mexiko importiert und unverändert innerhalb der EU weiterverkauft wird)