Grenzüberschreitende LE für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Einige Abkommen sehen die volle Kumulierung vor (bilateral wie beispielsweise im Abkommen mit Kanada, dem Vereinigten Königreich und Japan sowie diagonal beispielsweise im Abkommen mit den Maghreb-Staaten, dem EWR und den ESA-Staaten)
Das Ursprungskriterium des Fertigerzeugnisses wird nicht in einem Partnerland sondern in der jeweiligen Präferenzzone erfüllt
Eine LE für Waren ohne Ursprung (entweder vorgegebener Wortlaut oder ein Dokument mit entsprechenden Informationen) dient als Nachweis über das Ausmaß der jeweils erfolgten Be- oder Verarbeitungen bzw. die eingesetzten Vormaterialien
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