Grenzüberschreitende LE für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Handel mit Türkiye
Im Rahmen der PanEuroMed-Kumulierung kann es für die diagonale Kumulierung erforderlich sein, dass der Empfänger in Türkiye bzw. in der EU zusätzlich die Präferenzursprungseigenschaftder gelieferten Ware kennt
Diese grenzüberschreitende LE gilt jedoch nicht für bestimmte Agrarwaren sowie Waren der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (diese beiden Warengruppen sind von der Zollunion EU – Türkiye ausgenommen)
Bestimmungen über die LE (Einzel- und Langzeit-LE) sind im Zollunionsabkommen EU – Türkiye enthalten und nicht im UZK und seinen Durchführungsvorschriften
Beispiel
Anmeldung
Für den Zugriff auf dieses inhaltsübersicht ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte gib deine Anmeldedaten unten ein!