Grenzüberschreitende LE für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Handel mit Türkiye

  • Im Rahmen der PanEuroMed-Kumulierung kann es für die diagonale Kumulierung erforderlich sein, dass der Empfänger in Türkiye bzw. in der EU zusätzlich die Präferenzursprungseigenschaft der gelieferten Ware kennt
  • Diese grenzüberschreitende LE gilt jedoch nicht für bestimmte Agrarwaren sowie Waren der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (diese beiden Warengruppen sind von der Zollunion EU – Türkiye ausgenommen)
  • Bestimmungen über die LE (Einzel- und Langzeit-LE) sind im Zollunionsabkommen EU – Türkiye enthalten und nicht im UZK und seinen Durchführungsvorschriften
Beispiel