Geographische Herkunftskennzeichnung

Neben der Made in Bezeichnung einer Ware findet sich auf Verpackungen unter anderem auch eine Herkunftsbezeichnung. Auch diese Bezeichnung folgt eigenen Regeln!

  • Mit geografischen Angaben schützen Unternehmer Ihre Erzeugnisse gegen die missbräuchliche Nutzung oder Nachahmung der eingetragenen Bezeichnung und garantieren Ihren Verbrauchern die Authentizität Ihres Produkts.
  • Beispiele: Parmesan, Champagner, Serrano-Schinken, etc.
  • Diese Bezeichnungen genießen in der EU als besondere Herkunftsangaben rechtlichen Schutz. 
  • Sie kennzeichnen nicht die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem konkreten Betrieb (wie das Markenrecht), oder den handelspolitischen Ursprung einer Ware, sondern deren geographische Herkunft.

Das Zeichen „g.U.“ garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. z.B. Parmesan, Champagner

gu
g.U. – Siegel

Das Siegel „g.g.A.“ soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. z.B. Lübecker Marzipan.

gga
g.g.A. – Siegel

Die Bezeichnung mit „g.t.S.“ gibt die traditionelle Zusammensetzung eines Produkts oder ein traditionelles Verfahren wieder. z.B. Serrano-Schinken.

gts
g.t.S. – Siegel

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