Neben der Made in Bezeichnung einer Ware findet sich auf Verpackungen unter anderem auch eine Herkunftsbezeichnung. Auch diese Bezeichnung folgt eigenen Regeln!
Das Zeichen „g.U.“ garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. z.B. Parmesan, Champagner
Das Siegel „g.g.A.“ soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. z.B. Lübecker Marzipan.
Die Bezeichnung mit „g.t.S.“ gibt die traditionelle Zusammensetzung eines Produkts oder ein traditionelles Verfahren wieder. z.B. Serrano-Schinken.
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