Fehler, die zu vermeiden sind

  • Für den erklärten Präferenzverkehr gibt es kein Abkommen (z.B. EU-Ursprung im Warenverkehr mit USA)
  • Erforderliche Angaben zur Kumulierung fehlen
  • Ein Mitgliedsstaat der EU wird als Ursprungsland angegeben
  • LE ist nicht unterschrieben, sofern sich der Lieferant gegenüber dem Käufer schriftlich nicht zur Übernahme der vollen Haftung verpflichtet hat
  • Name und Funktion in der Firma fehlen
  • Geltungsdauer der Langzeit-LE überschreitet 24 Monate
  • Wortlaut der LE entspricht nicht genau den Anhängen 22-15 bis 22-18 UZK-IA