Zum Nachweis des Unionscharakters wird im Warenverkehr mit steuerlichen Sondergebietenzur Ausfuhr ein T2L/F erstellt.
Ebenso wird im Warenverkehr innerhalb der Zollunionen Andorra und San Marino ein T2L/F als Nachweis für bereits verzollte Nichtunionsware oder Unionsware erstellt.
Ein T2L/F ist ein Nachweis über den Unionscharakter von Waren.
Erstellt werden die Versandpapiere online über das POUS System der Europäischen Union.
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