Die Einzel-LE wird nur für eine Lieferung ausgestellt (sendungsbezogen)
Ein Lieferant kann die Einzel-LE zu jeder Zeit abgeben; auch nach bereits erfolgter Lieferung
Der Empfänger der LE muss spätestens zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Ursprungsnachweises (z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, Ursprungserklärung oder Erklärung zum Ursprung) oder einer neuen LE über die LE des Vorlieferanten verfügen
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