Aufbewahrung von Lieferantenerklärungen und Belegen
Aufbewahrung von Lieferantenerklärungen und Belegen
1. Dauer der Aufbewahrung
Die LE und auch alle Belege für die Richtigkeit der LE sind für
mind. 7 Jahre
(
§ 132 BAO
) aufzubewahren
2. Andere Aufbewahrungsarten
Die Aufbewahrung von LE und aller Belege kann unter
bestimmten Voraussetzungen
auch auf
Datenträgern
erfolgen
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