Aufbewahrung von Lieferantenerklärungen und Belegen
1. Dauer der Aufbewahrung
- Die LE und auch alle Belege für die Richtigkeit der LE sind für mind. 7 Jahre (§ 132 BAO) aufzubewahren
2. Andere Aufbewahrungsarten
- Die Aufbewahrung von LE und aller Belege kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Datenträgern erfolgen