Aufbewahrung von Lieferantenerklärungen und Belegen

1. Dauer der Aufbewahrung
  • Die LE und auch alle Belege für die Richtigkeit der LE sind für mind. 7 Jahre (§ 132 BAO) aufzubewahren
2. Andere Aufbewahrungsarten
  • Die Aufbewahrung von LE und aller Belege kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Datenträgern erfolgen