Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften werden sanktioniert. Je nach Art und Schwere des Verstoßes, wird eine Verwaltungsabgabe vorgeschrieben, oder im Finanzstrafrecht gestraft.
Häufige Fehler sind falsche Zolltarifnummern, nicht verzollte Zollgüter.
Nachstehend eine Übersicht über mögliche Sanktionen: (gestraft wird entweder im Zollrecht oder im Finanzstrafrecht)
Wenns wirklich mal passiert – Selbstanzeige!
Strafaufhebungsgrund für vollendete oder versuchte Finanzdelikte
an die Finanzstrafbehörde
Voraussetzung:
Darlegung der Verfehlung inkl. Namensnennung
Offenlegung der Fehler
Schadenswidergutmachung
Rechtzeitigkeit
Anmeldung
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