Verstöße gegen Zollvorschriften

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften werden sanktioniert. Je nach Art und Schwere des Verstoßes, wird eine Verwaltungsabgabe vorgeschrieben, oder im Finanzstrafrecht gestraft.

Häufige Fehler sind falsche Zolltarifnummern, nicht verzollte Zollgüter.

Nachstehend eine Übersicht über mögliche Sanktionen: (gestraft wird entweder im Zollrecht oder im Finanzstrafrecht)

Verstoesse gegen zollvorschriften

Wenns wirklich mal passiert – Selbstanzeige!

  • Strafaufhebungsgrund für vollendete oder versuchte Finanzdelikte
  • an die Finanzstrafbehörde
  • Voraussetzung:
    • Darlegung der Verfehlung inkl. Namensnennung
    • Offenlegung der Fehler
    • Schadenswidergutmachung
    • Rechtzeitigkeit