


| Unionsware |
| Waren, die im Zollgebiet der Union vollständig gewonnen oder erzeugt werden (zB Mais geerntet; Eisen aus Eisenerz) |
| Waren, die aus Ländern oder Gebiete außerhalb des Zollgebietes der Union in das Zollgebiet verbracht und zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden |
| Nichtunionsware |
| Ware, die keine Unionsware ist |
| Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden (Ausnahme: Versandverfahren T2) |
| Ungültigerklärung der Zollanmeldung zur Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr |
| Überführung in ein Zolllager, oder das Verfahren der aktiven Veredelung |
| Vermischung von Unionswaren mit Nichtunionsware |
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